Richtlinien für die Arbeit im Archiv
Den Gästen steht der Aufenthalts- und Vorraum U 53 und der Arbeitsraum U 48 zur Verfügung. Gäste dürfen die Archivräume 1 und 2 ( U 50 und U 52 ) nicht betreten.
Sie erhalten über Wunsch einen Garderobespind und ein Schließfach zugewiesen.
Vor Beginn ihrer Arbeit wird den Gästen ein Benützerbogen zur Information und Unterschrift vorgelegt. Danach erhält der Besucher die „Findliste“ vorgelegt welche es ihm ermöglicht bestimmte Dokumente oder Pläne auszuwählen in die er Einsicht nehmen will.
Speisen und Getränke dürfen nur im vorgesehenen Raum U 53 aufbewahrt und konsumiert werden. Zur Aufbewahrung steht ein Kühlschrank zur Verfügung. Die vorübergehend aufbewahrten Speisen sind bei Verlassen des Archivs mitzunehmen.
Überkleider sind in der Garderobe abzulegen. In allen Archivräumen bitte nicht rauchen und Tiere von den Archivräumen fernhalten.
Die Archiv- und Arbeitsräume sind nur mit gründlich gereinigten Schuhen zu betreten, gegebenenfalls, besonders bei Schlechtwetter sind Überzieh-Schuhe zu verwenden.
Dokumente, Pläne, Bilder und Bildnegative sollen nur mit zur Verfügung gestellten Baumwollhandschuhen angefasst werden.